Formalitäten
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Verordnung vom Facharzt
Um eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe oder Zahnarzt). Die Verordnung sollte neben der Diagnose auch Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten anführen – z.B. „10x logopädische Therapie à 60 Minuten".
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Bewilligung einholen
Um eine teilweise Kostenerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihre Verordnung vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Bewahren Sie die bewilligte Verordnung bis zum Ende der 10 Therapieeinheiten gut auf.
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Einreichen der Honorarnote
Nach jeweils 10 Therapieeinheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Wenn Sie diese zusammen mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen, bekommen Sie ca. 50–70% der Behandlungskosten rückerstattet. Da die Höhe der Vergütung von Kasse zu Kasse variiert, informieren Sie sich bei Interesse bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.