Formalitäten

Schritt für Schritt zur logopädischen Therapie

  1. Verordnung vom Facharzt: Um eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe oder Zahnarzt). Auf der Verordnung sollten neben der Diagnose auch die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten angeführt sein (z.B. „10x logopädische Therapie à 60 Minuten“).
  2. Bewilligung einholen: Um eine teilweise Kostenerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihre Verordnung vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Bewahren Sie die bewilligte Verordnung bis zum Ende der 10 Therapieeinheiten gut auf.
  3. Einreichen der Honorarnote: Nach jeweils 10 Therapieeinheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Wenn Sie diese zusammen mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen, bekommen Sie ca. 50-70% der Behandlungskosten rückerstattet. Da die Höhe der Vergütung von Kasse zu Kasse variiert, informieren Sie sich bei Interesse bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.